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BGH, 01.03.1955 - 1 StR 526/54 |
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- Wolters Kluwer
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- BGH, 10.03.1953 - 1 StR 40/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 01.03.1955 - 1 StR 526/54
Da mangels solcher Feststellungen nicht erkennbar ist, ob das Landgericht von zutreffenden Strafzumessungserwägungen ausgegangen ist, muß das Urteil im Strafausspruch aufgehoben werden (vgl BGHSt 4, 172, 175 [BGH 10.03.1953 - 1 StR 40/53]; 5, 371, 377) [BGH 05.03.1954 - 1 StR 230/53].Diese Verpflichtung ergibt sich weiter daraus, daß der Angeklagte die Zeugin, zu der er jahrelang in engsten Liebesbeziehungen gestanden und nach kurzer Trennung die Verbindung alsbald wieder hergestellt hatte, auch durch die so begründete und von ihm benutzte Abhängigkeit in die Gefahr brachte, zu seinen Gunsten Falsches auszusagen und zu beschwören, damit nicht ihr Liebesverhältnis entdeckt werde (BGHSt 2, 129, 133 f [BGH 21.12.1951 - 1 StR 431/51]; 4, 172, 178 [BGH 10.03.1953 - 1 StR 40/53]; 6, 322 f [BGH 13.10.1954 - 6 StR 222/54]).
- BGH, 05.01.1951 - 2 StR 29/50
Der sog. umgekehrte Irrtum über ein Blankettmerkmal
Auszug aus BGH, 01.03.1955 - 1 StR 526/54
Bei der Frage der Anwendbarkeit des § 157 StGB mußte er von der der angeklagten Ehefrau insoweit günstigeren Annahme ausgehen, daß ein solcher Vertrag nicht geschlossen worden war, und von dieser Grundlage aus prüfen, ob sie - nach ihrer Meinung - eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte (vgl BGHSt 1, 13, 15 ff, 7, 1 [BGH 05.01.1951 - 2 StR 29/50]; NJW 1953, 994 Nr. 21). - BGH, 03.04.1951 - 2 StR 83/51
Rechtmäßigkeit einer Erkennung auf dauernden Verlust der Eidesfähigkeit wegen …
Auszug aus BGH, 01.03.1955 - 1 StR 526/54
Da auch im Strafausspruch kein Rechtsirrtum erkennbar ist, insbesondere auch nicht bei der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und der Eidesfähigkeit (BGHSt 1, 156; 6, 373), [BGH 26.05.1954 - 3 StR 425/53]ist die Revision dieses Angeklagten zu verwerfen.
- BGH, 11.10.1951 - 4 StR 208/51
Auszug aus BGH, 01.03.1955 - 1 StR 526/54
Er hatte daher die Rechtspflicht, diese Gefahr von ihr abzuwenden (vgl. BGHSt 3, 18 [BGH 11.10.1951 - 4 StR 208/51]). - BGH, 21.12.1951 - 1 StR 431/51
Verbrechen - Beihilfe - Meineidsbeihilfe - Beihilfehandlung
Auszug aus BGH, 01.03.1955 - 1 StR 526/54
Diese Verpflichtung ergibt sich weiter daraus, daß der Angeklagte die Zeugin, zu der er jahrelang in engsten Liebesbeziehungen gestanden und nach kurzer Trennung die Verbindung alsbald wieder hergestellt hatte, auch durch die so begründete und von ihm benutzte Abhängigkeit in die Gefahr brachte, zu seinen Gunsten Falsches auszusagen und zu beschwören, damit nicht ihr Liebesverhältnis entdeckt werde (BGHSt 2, 129, 133 f [BGH 21.12.1951 - 1 StR 431/51]; 4, 172, 178 [BGH 10.03.1953 - 1 StR 40/53]; 6, 322 f [BGH 13.10.1954 - 6 StR 222/54]). - BGH, 22.01.1953 - 4 StR 548/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 01.03.1955 - 1 StR 526/54
Bei der Frage der Anwendbarkeit des § 157 StGB mußte er von der der angeklagten Ehefrau insoweit günstigeren Annahme ausgehen, daß ein solcher Vertrag nicht geschlossen worden war, und von dieser Grundlage aus prüfen, ob sie - nach ihrer Meinung - eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte (vgl BGHSt 1, 13, 15 ff, 7, 1 [BGH 05.01.1951 - 2 StR 29/50]; NJW 1953, 994 Nr. 21). - BGH, 06.08.1953 - 4 StR 274/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 01.03.1955 - 1 StR 526/54
In der neuen Verhandlung wird die Strafkammer zu prüfen haben, ob es den Unrechtsgehalt der Tat der Angeklagten mindert, daß sie über ihr Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 384 Nr. 2 ZPO nicht belehrt worden ist, mag auch hierzu für den Vorsitzenden des Landesarbeitsgerichtes keine Rechtspflicht bestanden haben (BGH 4 StR 274/53 vom 6. August 1953). - BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53
Aussagenotstand - §§ 153, 154, 35 Abs. 1, Abs. 2 StGB, Dauergefahr, 'nicht anders …
Auszug aus BGH, 01.03.1955 - 1 StR 526/54
Da mangels solcher Feststellungen nicht erkennbar ist, ob das Landgericht von zutreffenden Strafzumessungserwägungen ausgegangen ist, muß das Urteil im Strafausspruch aufgehoben werden (vgl BGHSt 4, 172, 175 [BGH 10.03.1953 - 1 StR 40/53]; 5, 371, 377) [BGH 05.03.1954 - 1 StR 230/53]. - BGH, 26.05.1954 - 3 StR 425/53
Auszug aus BGH, 01.03.1955 - 1 StR 526/54
Da auch im Strafausspruch kein Rechtsirrtum erkennbar ist, insbesondere auch nicht bei der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und der Eidesfähigkeit (BGHSt 1, 156; 6, 373), [BGH 26.05.1954 - 3 StR 425/53]ist die Revision dieses Angeklagten zu verwerfen. - BGH, 13.10.1954 - 6 StR 222/54
Auszug aus BGH, 01.03.1955 - 1 StR 526/54
Diese Verpflichtung ergibt sich weiter daraus, daß der Angeklagte die Zeugin, zu der er jahrelang in engsten Liebesbeziehungen gestanden und nach kurzer Trennung die Verbindung alsbald wieder hergestellt hatte, auch durch die so begründete und von ihm benutzte Abhängigkeit in die Gefahr brachte, zu seinen Gunsten Falsches auszusagen und zu beschwören, damit nicht ihr Liebesverhältnis entdeckt werde (BGHSt 2, 129, 133 f [BGH 21.12.1951 - 1 StR 431/51]; 4, 172, 178 [BGH 10.03.1953 - 1 StR 40/53]; 6, 322 f [BGH 13.10.1954 - 6 StR 222/54]). - BGH, 15.10.1954 - 2 StR 12/54
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- BGH, 19.10.1954 - 2 StR 241/54
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- RG, 14.10.1943 - 2 D 220/43
Bei der Ermittlung des milderen Gesetzes nach dem § 2 a Abs. 2 StGB. ist der …
- BGH, 27.06.1955 - 1 StR 170/55
Rechtsmittel
Kommt das Landgericht wiederum zu der Annahme, der Angeklagte habe einen Meineid geleistet, so wird es bei der Strafzumessung die Frage des Aussagenotstandes (§ 157 StGB) und weiter zu prüfen haben, ob der Angeklagte über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden ist; verneinendenfalls, ob ihm dies zugute zu halten ist (1 StR 526/54 vom 1. März 1955).